Anmeldeformular

Für die Anmeldung zu einem unserer Sportbootführerschein-Kurse laden Sie sich bitte das Anmeldeformular herunter, füllen es aus und senden es uns per E-Mail oder WhatsApp zurück.

Wenn wir die Anmeldung beim Prüfungsausschuss für Sie vornehmen sollen, dann bitte auch das Kreuz bei "Meldegebühr" setzen. Ansonsten müssen Sie sich beim Prüfungsausschuss selbst anmelden.

Sportbootführerschein-Kurse

Das ausgefüllte Formular bitter per E-Mail senden an: 

bootsfahrschule-wuerzburg@t-online.de 

oder per WhatsApp an 0163 86 34 35 8

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Anmeldung zum Unterricht ist nur schriftlich möglich, sie ist für die Anmeldende / den
Anmeldenden verbindlich.
2. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer kann von ihrer/seiner Anmeldung zurücktreten,
sofern sie/er spätestens sieben Tage vor Beginn des ersten Kurstages dies schriftlich der
Bootsfahrschule Würzburg mitteilt. Bei späterem Rücktritt wird die gesamte Kursgebühr fällig.
3. Die fehlende gesundheitliche Eignung begründet keinen Rücktritt nach Kursbeginn.
4. Die Kursgebühr ist entsprechend den Angaben in der Rechnung fällig, spätestens jedoch am
ersten Kurstag. Die Prüfungsgebühren sowie Lehrmaterial sind in der Kursgebühr nicht
enthalten.
5. Für Personen- und Sachschäden, die während der Durchführung der theoretischen oder
praktischen Ausbildung entstehen, haften wir nur insoweit, dass diese durch grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder entstanden sind.
6. Sofern die Korrespondenz mit dem Prüfungsausschuss durch uns gewünscht (Kreuz
„Meldegebühr“), ist
a. der „Antrag auf Zulassung zur Prüfung“
b. das „ärztliches Zeugnis“
c. eine Kopie des Kfz-Führerscheins
d. ein biometrisches Passbild
e. die Prüfungsgebühren
spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Bootsfahrschule Würzburg abzugeben.
Nur bei Abgabe der v. g. Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin ist die Prüfungsteilnahme
möglich.
7. Ist die Korrespondenz durch die Bootsfahrschule Würzburg nicht gewünscht, muss der
Kursteilnehmer die Anmeldeunterlagen sowie die Prüfungsgebühren rechtzeitig selbst dem
Prüfungsausschuss vorlegen. Bei der Anmeldung ist anzugeben, dass die Prüfung
auf dem Boot der Bootsfahrschule Würzburg abgelegt wird.
8. Den Anweisungen der Ausbilder bei der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie bei
der Prüfung ist unbedingt Folge zu leisten. Werden die Anweisungen nicht befolgt, kann dies
zum Ausschluss vom Kurs führen.
9. Schäden, welche durch Zuwiderhandlungen der Kursteilnehmerin / des Kursteilnehmers
entstehen, sind durch die Kursteilnehmerin / den Kursteilnehmer zu ersetzen.
10. Für den Verlust von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt besonders für
lose Gegenstände, welche während der praktischen Ausbildung in das Wasser fallen. Für
abgelegte Garderobe wird keine Haftung übernommen.
11. Die praktische Ausbildung kann nur mit ausreichenden Schwimmkenntnissen erfolgen.
Während der praktischen Ausbildung wird das Tragen einer Rettungsweste empfohlen. Für
Kursteilnehmer mit nicht ausreichenden Schwimmkenntnissen ist das Tragen einer
Rettungsweste Pflicht. Der Ausbilder ist auf die fehlenden Schwimmkenntnisse vor dem
Betreten des Bootes darauf hinzuweisen.
12. Vereinbarte Termine für Fahrstunden sind einzuhalten. Sollte die Kursteilnehmerin /der
Kursteilnehmer unentschuldigt fehlen (eine Absage muss mind. zwei Tage vor dem
vereinbarten Termin erfolgen), verfällt der Anspruch auf die Unterrichtsstunde ohne
Rückerstattung.
13. Die Mitnahme von Dritten (Partner, Kindern, Bekannten etc.) ist aus versicherungstechnischen
Gründen leider nicht möglich. Auch die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet.
14. Das Rauchen an Bord ist nicht gestattet.
15. Sollte bei einem Kurs die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht werden, kann
der Kurs durch die Bootsfahrschule Würzburg abgesagt werden. In diesem Fall werden bereits
geleistete Kursgebühren ohne Abzug zurückgezahlt, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Gebühren für die Nutzung der Lern-App von bootsrüfung.de können nicht erstattet werden.
16. Mündliche Absprachen müssen schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen.
17. Als Gerichtsstand ist Würzburg vereinbart.
Stand: 01.01.2026

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